Unfallgutachten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall (Haftpflichtschaden) haben Sie ab einer Schadenhöhe von ca. 750 € Reparaturkosten (sogenannte Bagatellgrenze) das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen einzuschalten.
Als freier und neutraler Gutachter erstellen wir für Sie ein professionelles Unfallgutachten, sichern alle relevanten Beweise und unterstützen Sie zuverlässig bei der vollständigen Schadenabwicklung.
Egal ob Reparaturschaden, wirtschaftlicher Totalschaden oder fiktive Abrechnung – mit einem unabhängigen Schadengutachten stellen wir sicher, dass Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung vollständig und korrekt durchgesetzt werden.
Für Sie entstehen dabei keine Kosten, da die Sachverständigengebühren bei einem Haftpflichtschaden Teil der regulierungspflichtigen Schadenspositionen sind und von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
Wir kümmern uns nicht nur um die fachgerechte Schadenaufnahme, sondern begleiten Sie auf Wunsch auch bei der direkten Abwicklung mit:
So stellen wir sicher, dass Sie die Ihnen zustehende Erstattung erhalten – schnell, transparent und rechtssicher.
Mit einem erfahrenen und unabhängigen Kfz-Sachverständigen an Ihrer Seite haben Sie die Gewissheit, dass Ihr Schaden vollständig, fair und ohne Nachteile reguliert wird.
Wir vertreten dabei ausschließlich Ihre Interessen – neutral, kompetent und zuverlässig.